Banksparplan Steuern
Jeder, der gerne Geld in einen Banksparplan investieren möchte, sollte im Vorfeld immer bedenken, dass auch bei einem Banksparplan Steuern fällig werden. Die Steuern beim Banksparplan sind immer unterschiedlich, je nachdem, für welches der unterschiedlichen Modelle man sich letztendlich entscheidet.
Riester und Rürup
Die Steuern beim Banksparplan in der Riester und Rürup Variante werden immer erst dann fällig, wenn der Banksparplan in die Rentenphase geht. Das heißt: Wenn die Renten, beziehungsweise Banksparpläne zur Auszahlung kommen, müssen Steuern bezahlt werden. Bei den Banksparplan Steuern spielt im Zusammenhang mit Riester und Rürup die Art der Förderung allerdings keine Rolle mehr. Wer aber Steuern beim Banksparplan sparen möchte, sollte nach Möglichkeit in Riester oder Rürup investieren, weil in diesem Fall die Steuern niedriger sind, als zum Beispiel bei einem Fondssparplan.
Die Abgeltungssteuer
Bei den Banksparplan Steuern spielt besonders die Abgeltungssteuer eine große Rolle. Wer sich für einen Banksparplan ganz gleich in welcher Form interessiert, muss immer die Banksparplan Abgeltungssteuer berücksichtigen. Um die Banksparplan Abgeltungsteuer zu umgehen, muss ein Freistellungsauftrag ausgefüllt, beziehungsweise die Summe auf dem Freistellungsauftrag geprüft werden. Bei allen Alleinstehenden dürfen die erwirtschafteten Zinsen in einem Jahr die Summe von 801 Euro nicht überschreiten, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.
Wird der Freistellungsauftrag für die Banksparplan Abgeltungssteuer nicht ausgefüllt, führt die jeweilige Bank immer automatisch 25 Prozent an das Finanzamt ab. Um dies zu umgehen, sollte immer an einen Freistellungsauftrag gedacht werden, wenn ein Banksparplan in Betracht gezogen wird. Nachfolgend noch einmal das Wichtigste zu den Steuern bei einem Banksparplan:
- niedrige Steuern bei den Banksparplänen Riester und Rürup
- unbedingt Freistellungsauftrag ausfüllen
- Steuern müssen in der Rentenphase voll bezahlt werden.
- Summe auf Freistellungsauftrag immer überprüfen
- Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, führt die Bank automatisch 25 Prozent an das Finanzamt ab.